a) Hochschulzugangsberechtigung:
Die Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule Bremen ist die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine Einstufungsprüfung.
b) Vorpraktikum:
Ab dem kommenden Wintersemester 2007/2008 müssen Neu-StudentInnen ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer politischen Institution oder politiknahen Einrichtung vorweisen.
Die Ableistung des Vorpraktikums muss durch eine Bescheinigung der Arbeitsstelle belegt werden, die Aufschluss über die Tätigkeiten gibt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Studiendekan zulassen, dass die Ableistung des Praktikums bis zum Abschluss des ersten Studienjahres nachgewiesen wird.
Der Praktikant oder die Praktikantin muss während des Vorpraktikums insbesondere die Tätigkeiten und betrieblichen Teilbereiche kennen lernen, in den die systematische Vorbereitung von Entscheidungen durch Sammlung, Analyse, Aufbereitung und Präsentation von Informationen und Daten stattfindet.
c) NC:
Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens wird jährlich vom Immatrikulationsamt ein NC der Abiturnote bzw. der Fachabiturnote als Zugangsbeschränkung aufgestellt. Dieser lag z.B. im Wintersemester 2006/2007 bei 2,0. Da oft mehr Bewerber als Studienplätze zur Verfügung stehen, ist ein Auswahlverfahren unumgänglich. Eine weitere Möglichkeit einen Studienplatz zu erhalten bietet das Losverfahren.
d) Fremdsprachen:
Da viele Veranstaltungen auf Englisch stattfinden, ist es notwendig über gute englische Kenntnisse zu verfügen. Ein Nachweis muss allerdings nicht vorgelegt werden.
Weitere Antworten zur Bewerbung und Immatrikulation gibt das Immatrikulationsamt.
Kontakt:
Berit Lange
Tel.: +49 (0)421 5905 2354
Fax: +49 (0)421 5905 2351
E-Mail: blange@verw.hs-bremen.de