Im konservativen Sozialversicherungsmodell ist die soziale Sicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter nach wie vor maßgeblich am Normalarbeitsverhältnis der industriellen Kernarbeiterschaft orientiert. Aufgrund dieser Erwerbszentrierung und der damit verbundenen Statusfortschreibung und dem systematischen Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen, werden jedoch grundlegende Aspekte sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Umverteilung verletzt. Vor allem sind Phasen der Kindererziehung, Pflege, aber auch der Langzeitarbeitslosigkeit oder der fortgesetzten Beschäftigung in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, die in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung unter dem Begriff der ‚neuen sozialen Risiken’ thematisiert werden, in den Sozialversicherungen nur unzureichend abgesichert. Dies gilt sowohl für die konkrete Phase der nicht vollzeitigen Erwerbstätigkeit als auch perspektivisch bei der Absicherung später eintretender Risiken. Insbesondere in Sozialversicherungssystemen, in denen die späteren Geldleistungen an die kontinuierliche Beitragszahlung auf einem durchschnittlichen Einkommensniveau geknüpft sind, wie etwa in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, treten diese ‚neuen sozialen Risiken’ auf.
Dieses Grundprinzip der strikten Leistungsäquivalenz ist jedoch an vielen Stellen durchbrochen. Zwar bestehen systematische Sicherungslücken fort, doch wurden im Verlauf der vergangenen 20 Jahre Regelungen getroffen, die Unterbrechungen oder Verminderungen des Erwerbsumfangs zumindest teilweise ausgleichen sollen. Das Teilprojekt fokussiert eben diese Regelungen für Personen, die sich der Pflege von Angehörigen oder der Betreuung und Erziehung von (Klein-)Kindern widmen und arbeitet die möglichen Kombinationen zwischen Regeln innerhalb der öffentlichen Sozialversicherungssysteme (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) und ‚angelagerten’ Mindestsicherungssystemen heraus.
Aus der Perspektive der finanziellen Nachhaltigkeit der Systeme ist zudem von Interesse, in welchem Maße die Sicherungslücken aus den Sozialversicherungen selbst, aus ergänzenden öffentlichen Zuschüssen an die Sozialversicherungen oder generell durch Steuermittel direkt finanziert werden. Die Ergebnisse des Teilprojektes leisten einen Beitrag zu der Frage, in welcher Weise die deutschen Sozialversicherungssysteme im Sinne einer besseren Einbeziehung von Pflegepersonen weiterentwickelt werden können, ohne gänzlich den Abschied von der Organisationsform der Sozialversicherung einzuleiten. Der Vergleich mit der sozialrechtlichen Regulierung in anderen konservativen Wohlfahrtsstaaten (Frankreich, Österreich und Belgien) soll mögliche Reformoptionen für Deutschland aufzeigen.
Projektleiterin:
Prof. Silke Bothfeld
Wissenschaftlicher Mitarbeiter:
Sebastian Hübers
Studentische Hilfskraft:
Janett Kampf